Neue Bundesförderung für solare Heizungsunterstützung im Sanierungsbereich.
Im Rahmen des "Konjunkturpakets Thermische Sanierung privater Wohnbau" kann für thermische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude eine entsprechende Förderung des Bundes auch zusätzlich zu eventuellen Förderungen des Landes Vorarlberg beantragt werden.
Die wichtigsten Förderungsvoraussetzungen sind die Erstellung eines Energieausweises und die Baubewilligung des entsprechenden Gebäudes muss bis spätestens31.12.1998 erteilt worden sein.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizsystem, wenn die Kollektoren nach der Solar-Keymark-Richtlinie geprüft sind (AKS DOMA Solartechnik ist derzeit der einzige Kollektorhersteller in Vorarlberg, der diese Fördervoraussetzung erfüllt).
Detaillierte Informationenzu förderfähigen Maßnahmen, Förderhöhe, -voraussetzungen und Ablauf finden Sie im "Informationsballt zum Sanierungsscheck" auf der Homepage des Energieinstitutes Vorarlberg.
Die Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich und können auch dort eingereicht werden.
Bei Fragen stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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